Haftpflichtversicherung
- Berufshaftpflichtversicherung – für Berufe und Tätigkeiten wie Rechtsanwälte, Notare, Gerichtsvollzieher, medizinisches Personal, Reiseveranstalter, Hoteliers und Gastronomen, Versicherungsmakler und -agenten, Bauherren, Designer usw.
- Produktverantwortung
Die Produkthaftpflichtversicherung ist freiwillig und soll die Haftung der versicherten juristischen Personen für schuldhaft verursachte Schäden an Dritten abdecken.
- Haftpflichtversicherung des Reiseveranstalters
Die Haftung des Reiseveranstalters ist zwingend nach § 61 Abs. 2 Z 4: § 97 Abs. 1 des Tourismusgesetzes für seine Schadenersatzpflicht.